Bei der Einführung von Betrieblicher Gesundheitsführung als Steuerungsinstrument in einem Unternehmen, einem Interessen- oder Sozialverband oder einer öffentlichen Einrichtung sollten ein Arbeitskreis gegründet und eine verantwortliche Person bestimmt werden. Beteiligt sind die Leitung des Betriebes, aber auch weitere Entscheidungsträger. Diese Entscheidungsträger können Vertreter folgender Abteilungen sein:

 

  • Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit

 

  • Betriebsarzt

 

  • Personalabteilung

 

  • Organisationsentwicklung

 

  • Personalrat/Betriebsrat

 

  • weitere Mitarbeitervertreter (z. B. Gleichstellungsbeauftragte)

 

Sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für deren Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von Betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile.

 

Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

 

  • Steigerung und langfristiger Erhalt der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

  • Erhöhung der Motivation und Leistungsbereitschaft

 

  • Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen (erhöhte Mitarbeiterbindung, Senkung der Fluktuation)

 

  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle

 

  • Steigerung der Produktivität und Qualität

 

  • Imageaufwertung des Unternehmens

 

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 

  • Strategischer Vorteil im Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels (z. B. Fachkräftemangel)

 

Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

  • Verbesserung des Gesundheitszustandes, Senkung gesundheitlicher Risiken und Stärkung des Wohlbefindens

 

  • Reduzierung der Arztbesuche

 

  • Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen

 

  • Verringerung von arbeitsplatzbedingten Belastungen

 

  • Verbesserung der Lebensqualität durch höhere Work-Life-Balance

 

  • Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit

 

  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas

 

  • Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs

 

  • Erhalt eines guten Gesundheitszustandes bis zum Austritt aus dem Erwerbsleben und darüber hinaus

 

Tipp: Konkrete finanzielle Hilfen erleichtern den Einstieg in das Thema Gesundheitsförderung und Prävention:

 

Steuerliche Vergünstigungen

 

Seit 2009 stärkt die Bundesregierung die betriebliche Gesundheitsförderung durch Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich für mehr Gesundheit engagieren. Durch eine Ergänzung in § 3 Nummer 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei, soweit sie den Betrag von 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen.

 

Konkret heißt das: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitsentgelt seinen Mitarbeitern weitere Leistungen anzubieten. Der Arbeitnehmer muss für diese Arbeitgeberleistung bis zu einer Summe von höchstens 500 Euro pro Jahr keine Einkommenssteuer zahlen, da diese Entgeltbestandteile steuerfrei gestellt werden. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Barzahlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen im Unternehmen oder außerhalb stattfinden.

 

Das ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant, die nicht im gleichen Maße wie große Unternehmen eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen anbieten können. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20 und 20a des Sozialgesetzbuchs (SGB) V genügen. Das bedeutet, dass sie den im „Leitfaden Prävention“ des GKV Spitzenverbandes formulierten Qualitätskriterien für Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen müssen. Nicht von Steuer und Sozialabgaben befreit sind vom Arbeitgeber übernommene oder bezuschusste Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios.